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1.
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Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung anerkennt der Kunde die Reisebedingungen. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für alle von Ihm angemeldete Personen, auch in dem Falle, wenn er ohne Vertretungsvollmacht gehandelt hat. Die Anzahlung muss unverzüglich in bar, mit Scheck oder per Überweisung auf unser Konto bei der KSK Ostalb, Kto.-Nr. 800 017 200, BLZ 614 500 50 erfolgen.
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2.
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Bezahlung
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2.1.
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Beträgt der Reisepreis weniger als € 75,-, so ist dieser spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig.
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2.2.
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Ist der Reisepreis höher als € 75,- so ist mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, max. € 256,-, pro Person im Sinne des § 651 k BGB zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
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2.3.
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Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
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2.4.
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Sämtliche Zahlungen sind auf unser Konto bei der KSK Ostalb, Kto.-Nr.: 800 017 200, BLZ 614 500 50 zu leisten.
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2.5.
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Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Std. dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt. Der Sicherungsschein kann vom Reiseteilnehmer bereits bei Erstattung der Anzahlung in unserem Betriebsbüro abgeholt werden.
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3.
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Leistungen und Preise
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3.1.
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Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt.
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3.2.
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Die Platzeinteilung in den Omnibussen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
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3.3.
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Ermäßigungen: Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Ermäßigung von 5% auf den Grundpreis (eine zusätzliche Ermäßigung in Form von Frühbucher-Rabatten kommen hier nicht zum Tragen. Dies gilt nicht für Eintrittskarten zu Veranstaltungen wie z.B. Musicals, Theater, Revues, etc.). Kinderermäßigung: Voraussetzung für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist die Angabe des Geburtsdatums des betroffenen Kindes. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
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4.
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Leistungs- und Preisänderungen
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4.1.
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Der RV kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine solche Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Der RV hat den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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4.2.
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Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Die Rechte hieraus hat der Kunde unverzüglich nach Mitteilung des RV geltend zu machen.
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5.
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Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson /Stornokosten
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Bei einem Rücktritt beträgt der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren (für den Veranstalter) pro Person: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% des Reisepreises. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
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5.1.
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Der Veranstalter kann auch die tatsächlichen Stornierungskosten, die bis zu 100 % des Reisepreises ausmachen können, berechnen.
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5.2.
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Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Antragsformulare hierfür erhalten Sie bei uns.
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5.3.
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Reservierte Eintrittskarten (z.B. Musical-, Theaterkarten, etc.) sind bei Stornierungen in voller Höhe zu bezahlen, sofern sie von uns nicht weiterverkauft werden können.
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5.4.
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Werden vom Reiseteilnehmer Reisetermin, Reiseziel oder Hotelunterbringung geändert, berechnen wir bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 15,- pro Person. Umbuchungen, die nach dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
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6.
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Rücktritt durch den Reiseveranstalter
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Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen sind wir berechtigt bis 2 Wochen vor Antritt der Reise, unter Ausschluss von Ansprüchen jeglicher Art, vom Reisevertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde oder sich bei Buchung eines ½ Doppelzimmers keine geeignete Person zur Mitbelegung findet. Im Falle des Rücktritts durch den Reiseveranstalter ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
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7.
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Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
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Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag vom Kunde gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls vertraglich vereinbart, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
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8.
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Haftung und Haftungsbeschränkung
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8.1.
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Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde oder für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
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8.2.
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Wir haften nicht für Verspätungen, die auf schlechte Straßenverhältnisse oder technische Defekte zurückzuführen sind.
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8.3.
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Wir haften nicht für etwaige Beschädigungen, Verluste, Fehlleitungen von Reise- und Handgepäck. Sollten Gepäckstücke oder Gegenstände aller Art aus dem Koffer-, Innenraum, aus Skikoffern und Anhängern entwendet werden so wird auch hier die Haftung ausgeschlossen.
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8.4.
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Bei Aktivreisen (z.B. Rad-, Wander-, Nordic-Walking-Reisen, etc.) haften wir nicht für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung dieser Reisen entstehen. Für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch dann, wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind.
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8.5.
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Bei Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers (Fluggesellschaft).
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8.6.
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Bei Bahnreisen kommen für die Bahnbeförderung geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung.
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9.
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Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
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9.1.
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Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
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9.2.
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Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
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10.
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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
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Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise, möglichst schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt werden. Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren 1 Jahr, Ansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung eines Reiseteilnehmers 2 Jahre nach Beendigung der Reise.
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11.
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Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
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11.1.
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Die Beschaffung und die Kosten für eventuelle notwendige Visa sind nicht im Reisepreis enthalten.
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11.2.
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Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerungen zu vertreten haben.
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11.3.
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Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
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12.
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Allgemeines
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12.1.
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Sofern die Möglichkeit besteht, während der Reise Ihren Pkw oder Ihr Fahrzeug auf unserem Betriebsgelände abzustellen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
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12.2.
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Bankverbindung KSK Ostalb, Kto.-Nr. 800 017 200, BLZ 614 500 50
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12.3.
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Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
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12.4.
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Änderungen des Reiseprogramms bzw. des Reiseablaufs bleiben vorbehalten.
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12.5.
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Bilder in unserem Katalog sind Gestaltungselemente. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Touren nicht zwingend an den im Katalog abgebildeten Motiven vorbeiführen.
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12.6.
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Eintrittsgelder sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt.
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13.
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Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
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